Keine Identitätsausweise vorhanden
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Aufgrund der anhaltenden Weigerung von "Behörden" einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, haben Staatsangehörige des Deutschen Reichs (umgangssprachlich als "Deutschland" bezeichnet) die Möglichkeit ihre Unterlagen auf idcards.me einzureichen und einen inoffiziellen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten.
Menschen, die bereits im Bestitz eines Staatsangehörigkeitsausweises der Bundesrepublik Deutschland sind, nutzen den Ausweis im handlichen Scheckkartenformat als mobilen Nachweis der Staatsangehörigkeit ihrer natürlichen Person.
Weitere Informationen dazu gibt es in der FAQ Wie funktioniert der Staatsangehörigkeitsausweis?
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Grundlage für diesen Organspendeausweis in Form einer Notfallkarte mit Ausweisfunktion bildet die Informationsschrift Organspende? Nein, danke! Sie bietet gegenüber dem handelsüblichen Organspendeausweis folgende Vorteile:
Wichtig: In vielen Ländern gilt die Widerspruchslösung: Wer keinen Nachweis bei sich trägt, dass er kein Organspender ist, kann automatisch als Organspender behandelt werden.
Und obwohl in der Bundesrepublik Deutschland die Einverständnislösung gilt, wird diese in der Regel durch die Angehörigen ausgehebelt, wenn diese der Ansicht sind, dass eine Organentnahme dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Unter Schock stehend und unter dem Druck der Ärzte, stimmen viele Angehörige aus Unwissenheit einer Entnahme zu.
Fehlt eine gewünschte Sprache oder wurden Übersetzungsfehler gefunden, steht der Support gerne zur Verfügung.
Mustertext für die Willenserklärung auf der Rückseite des Organspendeausweises:
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Hinweis: Die angegebenen Preise enthalten keine Druckkosten
Nein, der Ausweis ist eine Notwehrmaßnahme, weil die Bundesrepublik Deutschland keine Ausweise für natürliche Personen (= Menschen) ausstellt.
Die einzige Ausnahme ist der Staatsangehörigkeitsausweis, den die meisten nicht besitzen (siehe Downloads Rechtslage Personalausweis und Rechtsgrundlagen).
Nachdem der Ausweis keinen anderen Ausweis fälscht, sondern eine Eigenkreation ist, die ausstellende Behörde fehlt und auf der Rückseite ein Hinweis auf die Rechtslage angebracht ist, kann davon ausgegangen werden, dass er rechtskonform ist (siehe auch Downloads Rechtslage Personalausweis und Rechtslage Identitätsausweis).
Weil aber in der Bundesrepublik Deutschland versucht wird, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zu verhindern, ist nachvollziehbar, dass auch dieser Ausweis nicht gerne gesehen wird. Ein eigener Ausweis ist aber neben dem Staatsangehörigkeitsausweis die einzige Möglichkeit, sich als natürliche Person (= Mensch mit Menschenrechten) auszuweisen.
Ein halbwegs lebenswertes Leben im System ganz ohne Person ist in der Praxis schlecht möglich, zumindest nicht, ohne von anderen Personen abhängig zu werden.
Es ist daher nicht das Ziel ohne Person durchs Leben zu gehen, sondern den Stand seiner Person zu ändern.
Mit dem Personalausweis und Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, weist man sich immer als juristische Person (= Firma) aus und hat daher keinen Anspruch auf Menschenrechte (Mensch im System = natürliche Person, siehe dazu die Downloads Rechtslage Personalausweis und Rechtsgrundlagen).
Die einzige Möglichkeit den Stand seiner Person im System von "juristische Person" nach "natürliche Person" zu ändern, ist der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland. Dort steht - im Gegensatz zu allen anderen Dokumenten - korrekt "Familienname". Wer diesen Nachweis besitzt (notfalls auch mit Abstammungsnachweisen, die nicht bis vor 1914 zurückreichen), wird vom System als Mensch erkannt.
Wer noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt, ändert mit der Verwendung des hier angebotenen Identitätsausweises zwar nicht den Stand seiner Person im System, weist sich aber nicht mehr als juristische Person aus. Damit gibt sich der Inhaber dem System gegenüber klar als Mensch (= natürliche Person) zu erkennen, was mit einer Art Willenserklärung gleichzusetzen ist, die besagt, dass man nicht als juristische Person, sondern als Mensch behandelt werden möchte.
Weist sich jemand gegenüber z. B. einem Polizisten mit dem Personalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland aus, so geht der Polizist davon aus, dass er es mit einem Staatenlosen zu tun hat, den er entsprechend behandeln kann. Nutzt dagegen jemand einen Ausweis, aus dem klar hervorgeht, dass der Inhaber als natürliche Person behandelt werden möchte, so läuft nicht zwangsläufig das Standardprogramm ab.
Aufgrund der Tatsache, dass Polizisten im Umgang mit Leuten, die einen eigenen Ausweis benutzen, bewusst falsch geschult werden, stellt sich die Frage, ob man sich überhaupt gegenüber dieser Personengruppe ausweisen sollte oder sich stattdessen nicht lieber auf das Naturrecht beruft (entsprechende Kenntnisse vorausgesetzt).
Ein eigener Ausweis kann dennoch eine große Hilfe bei anderen Gelegenheiten im Alltag sein, bei denen es nicht um sehr wichtige Dinge geht (z. B. Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter, Paket abholen etc.)
Die Verwendung von Fantasiedaten oder gar Fakeidentitäten ist nicht gestattet (siehe AGB).
Es stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Ausweise, denn eine erdachte Person zu benutzen, für die es im System keine Geburtsurkunde gibt, wird früher oder später zu Problemen führen.
Eine andere Schreibweise des Namens fällt jedoch nicht unter "Fantasiedaten" oder "Fakeidentität". Anstelle von z. B. :
Vorname: Max
Familienname: Mustermann
Geburtsort: Berlin
ließen sich auch folgende Schreibweisen verwenden:
Vorname: Max
Familienname: a. d. F. Mustermann
Vorname: Max
Familienname: a. d. H. Mustermann
Vorname: Max
Familienname: aus Berlin
Vorname: Max
Familienname: von Berlin
a. d. F. = aus der Familie
a. d. H. = aus dem Haus
Die Varianten "aus dem Haus" und "von %Ort%" sind der Bibel entnommen. Zur Zeit Jesu hatten die Leute keine Familiennamen im heutigen Sinne, sondern man beschrieb ihre Identität näher durch ihre Herkunft (Abstammung oder Geburts-/Heimatort), siehe zum Beispiel Lukas 1,27 ; Lukas 2,4 ; Matthäus 1,20 ; Markus 1,9 ; Markus 15,43 ; Johannes 11,1 ; Apostelgeschichte 9,11 .
Letztlich muss jeder selbst wissen, ob und wenn ja, wie er seine Person gegenüber anderen ausweisen möchte. Wichtig ist nur, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Wer sich unsicher ist, kann auch mehrere Ausweise mit verschiedenen Schreibweisen erstellen und später dann nur noch den nutzen, der für ihn am geeignetsten erscheint.
Die natürliche Person des Seitenbetreibers ist in erster Linie Staatsbürger des noch immer existierenden Staates "Deutsches Reich", kein Bundes- bzw. EU-Bürger (siehe auch Download Rechtsgrundlagen).
Nachdem dieser Staat seit spätestens 1918 handlungsunfähig, nach wie vor aber rechtsfähig ist, gilt für Personen, die ihre Abstammung bis vor 1914 nachweisen können, vorrangig das zuletzt gültige, hoheitliche Staatsrecht aus dieser Zeit (Status quo ante ), nicht das aktuelle Bundes-/EU-Recht.
Zur Kaiserzeit gab es weder Computer noch Internet, so dass es auch keine entsprechenden Gesetze gibt, welche die Person des Seitenbetreibers zu beachten hätte.
Dazu zählen unter anderem die Impressumspflicht und die Datenschutzgrundverordnung.
Dass es dennoch eine Datenschutzerklärung gibt, ist dem Wunsch des Seitenbetreibers nach Transparenz geschuldet.
Der Betreiber der Seite ist der lebendige Mann "Peter", der nicht bereit ist seine Person zu benutzen und zu veröffentlichen, solange in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von anhaltendem Rechtsbankrott auf breiter Ebene nur noch Willkür herrscht.
Siehe auch FAQ Warum gibt es kein Impressum?
(1) Folgende Personen sind von der Nutzung des Angebots in Ausübung ihrer Tätigkeit ausgeschlossen: Mitarbeiter von Geheimdiensten, sowie Organisationen und Firmen, die für Geheimdienste tätig sind; Mitarbeiter des so genannten "Verfassungsschutzes"; Mitarbeiter, die zur Täuschung der Deutschen beitragen (z. B. Trolle); alle Arten von Anwälten, Staatsanwälten und Richter; alle sonstigen Mitarbeiter in den "Behörden" und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die nicht gewillt sind, ihre Identität preiszugeben und durch eine eigenhändige Namensunterschrift bereit sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die bei eventuell privater Nutzung erlangten Kenntnisse dürfen nicht in der beruflichen Praxis der genannten Personen verwertet werden.
(2) Ausgenommen von Absatz 1, ist die Funktion zum Abrufen von Ausweisdaten, die über einen QR-Code, bzw. Link vom Inhaber des Ausweises bereitgestellt werden.
(3) Das Angebot kann zunächst kostenlos getestet werden. Die vor dem Kauf erzeugten Dateien, enthalten den Schriftzug "Vorschau". Nach dem Kauf wird ein Link bereitgestellt, um bestellte Ausweise ohne diesen Schriftzug erstellen und herunterladen zu können.
(4) Ein fertiger Ausweis hat die Maße 85,60 mm × 53,98 mm (Standard-Scheckkartenformat nach ISO 7816 für Typ ID-1) und kann vom Anwender selbst oder von einer professionellen Druckerei angefertigt werden. Dazu werden verschiedene Formate zur Verfügung gestellt (siehe auch FAQ Wo kann ich meinen Ausweis drucken lassen?)
(5) Der zur Herstellung von Ausweisen bereitgestellte Dienst darf nicht zur Anfertigung von Fakeidentitäten verwendet werden (siehe FAQ Darf ich auch Fantasiedaten verwenden?)
(6) Alle Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
(7) Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Folgen, welche durch die Nutzung der Ausweise entstehen könnten (siehe dazu auch den Download Rechtslage Identitätsausweis)
(1) Alle Preise sind Endpreise ohne versteckte Zusatzkosten. Mehrwertsteuer wird keine erhoben (siehe FAQ Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?)
(2) Bei Ausweisen, die ein permanentes Bereitstellen von Dokumenten am Server erfordern, wird eine Jahresgebühr erhoben, die im Kaufpreis für das erste Jahr bereits enthalten ist.
(1) Offlinebestellungen sind nicht vorgesehen. Alle Bestellungen laufen über den Onlineshop (siehe §4).
(1) Mit dem Klick auf die grüne Schaltfläche "Jetzt bezahlen" im Warenkorb, wird eine automatische Bestellbestätigung an den Käufer verschickt, wodurch noch kein verbindlicher Vertrag zustande kommt.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Zahlungsaufforderung vom Verkäufer an den Käufer gesendet wurde. Bei Onlinebezahlarten, die keinen manuellen Eingriff benötigen, wird diese Zahlungsaufforderung im Anschluss an die Bestellung automatisch verschickt.
(3) Dem Käufer sind Manipulationen am Onlineshop jedweder Art nicht gestattet.
(4) Bei der Bezahlart "Überweisung" kann der Käufer den Bestellvorgang beschleunigen, indem er eine PDF-Datei oder einen Screenshot seiner Überweisung dem Verkäufer zuschickt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, solche Bestellungen vorrangig zu bearbeiten, sondern kann auf den Zahlungseingang warten.
(5) Alle Preise sind ohne Abzug (z. B. Skonto) innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine (vollständige) Zahlung, kann der Verkäufer schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu ist eine E-Mail ausreichend.
(6) Der Verkäufer übernimmt keine Kosten, die bei Überweisungen aus dem Ausland entstehen können. Der Käufer muss bei einer Überweisung sicherstellen, dass der im Warenkorb angezeigte Gesamtbetrag ohne jeden Abzug beim Verkäufer eingeht. Anderenfalls kann die Auslieferung der bestellten Produkte unterbleiben, bis der Gesamtbetrag eingegangen ist.
(7) Sammelbestellungen im Namen Dritter sind unter Einhaltung von §1, Absätze 5 und 6 zulässig.
(1) Die Lieferung erfolgt automatisch nach Zahlungseingang. Bei Onlinebezahlmethoden sofort nach Abschluss der Zahlung, bei Überweisung und Amazon Gutscheincode nach manueller Prüfung des Zahlungseingangs bzw. unter Berücksichtigung von §4, Absatz 4 auch vorab.
(2) Die Lieferung erfolgt durch die Bereitstellung eines Links mit dem die gekauften Ausweise ohne den Schriftzug "Vorschau" erstellt werden können.
(3) Der Käufer kann seine Ausweise beliebig oft und ohne Zeitbegrenzung erstellen, solange der Dienst online ist (siehe §7). Eventuell aufgedruckte Ablaufdaten werden dabei nicht erneuert.
(1) Bei der angebotenen Dienstleistung handelt es sich um individuelle Anfertigungen, die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Es kann daher auch kein Käuferschutz von Paypal in Anspruch genommen werden, obwohl dieser von Paypal grundsätzlich gewährt wird.
(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind Fehler, die vom Verkäufer zu verantworten sind und die den Ausweis unbrauchbar machen. Dies gilt nicht für Fehler, die beim Herunterladen z. B. durch eine instabile Internetverbindung entstanden sind (siehe auch FAQ Wofür wird eine MD5-Prüfsumme benötigt?).
(3) Absatz 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Fehler innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der gekauften Dateien beim Verkäufer reklamiert werden. Als Nachweis ist gegebenenfalls die heruntergeladene Zip-Datei zur Verfügung zu stellen.
(1) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Rechtmäßigkeit der angebotenen Ausweise.
(2) Die Verantwortung bei der (falschen) Nutzung der angebotenen Ausweise liegt allein beim Käufer.
(3) Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass der fertige Ausweis farblich exakt den erstellten Dateien oder den auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Screenshots entspricht. Dies gilt explizit für Grafiken, die vom Käufer bereitgestellt werden (Passbild und Unterschrift). Das fertige Endprodukt hängt maßgeblich vom verwendeten Druckverfahren bzw. den verwendeten Geräten ab, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat (siehe auch FAQ Wo kann ich meinen Ausweis drucken lassen?)
(1) Auf die permanente Bereitstellung der angebotenen Dienste besteht kein Anspruch. Insbesondere bei höherer Gewalt, plötzlichem Tod/Entrückung des Verkäufers, Inhaftierung, Angriffe durch Nachrichtendienste etc. kann es vorkommen, dass diese Seite nicht ständig erreichbar ist.
(2) Bei vorübergehendem Ausfall des Verkäufers werden offene Zahlungseingänge, die noch nicht bestätigt wurden, nach seiner erneuten Verfügbarkeit wieder abgearbeitet. Strafanzeigen, zum Beispiel wegen angeblichen Betrug, sind in diesen Fällen unbegründet und daher nicht zulässig.
(3) Für den ungewöhnlichen Fall, dass es jemandem gelingen sollte die Domain idcards.me dauerhaft sperren zu lassen, kann der Dienst auf einer anderen Domain wieder online gestellt werden. In diesem Fall wird der Link im QR-Codes des Staatsangehörigkeitsausweises zwangsläufig ungültig. Die Inhaber solcher Ausweise werden daraufhin benachrichtigt und können sich kostenlos einen Ausweis mit aktualisiertem QR-Code erstellen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen allein dem Recht des Deutschen Reichs mit Stand vom 26. Juli 1914 (siehe hierzu auch die FAQ Warum gibt es kein Impressum?).
(2) Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand vom Verkäufer frei wählbar.
(3) Mündliche Absprachen sind nicht bindend.
(4) Diese AGB gelten zum Zeitpunkt der Nutzung der Internetseite bzw. zum Zeitpunkt des Kaufes eines Produkts. Werden Preise oder Dienstleistungen gemäß den Beschreibungen auf der Internetseite geändert, so hat dies keine Auswirkung auf bereits getätigte Käufe.
(5) Wer sich an einem der in diesen AGB aufgeführten Punkte stört, ist aufgerufen den Verkäufer zu kontaktieren und um Änderung anzufragen.
Stand: 25. September 2020
1.1 Anwender = Besucher dieses Internetangebots, in der Regel eine natürliche Person.
1.2 Client = Computer des Anwenders. Der Anwender nutzt mit Hilfe eines Browsers dieses Internetangebot.
1.3 Server = Computer in einem Datencenter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der dieses Internetangebot bereitstellt. Ruft der Anwender mit seinem Client dieses Internetangebot auf, wird es vom Server über eine Datenverbindung geladen und im Browser angezeigt.
1.4 Sitzung = Dauer der Nutzung dieses Internetangebots. Eine Sitzung wird beendet, wenn der Anwender die Seite schließt, in welche dieses Internetangebot geladen wurde.
1.5 Personenbezogene Daten = Daten und Dateien, die freiwillig vom Anwender an den Server übermittelt werden.
1.6 SSL (Secure Sockets Layer) = Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung. Daten, die über dieses Protokoll im Internet ausgetauscht werden, sind verschlüsselt und werden nicht im Klartext verschickt, sondern in einem nicht identifizierbaren Zeichensalat.
2.1 Dieses Internetangebot verwendet gemäß Matthäus 7,12 weder Cookies, noch Tracking- oder Analysesoftware, wie z. B. Google Analytics oder Piwik.
2.2 Um (personenbezogene) Daten vorübergehend auf dem Client zu speichern, wird der temporäre Speicher des vom Anwender eingesetzten Browsers genutzt (siehe 3.1). Dieser temporäre Speicher wird automatisch gelöscht, wenn der Anwender seine Sitzung beendet (siehe 1.4).
2.3 Alle Daten werden verschlüsselt übermittelt (SSL).
3.1 Beim Laden der Seite wird versucht eine zufällig generierte, 26-stellige ID im temporären Speicher des Browsers auf dem Client zu speichern, um zu testen, ob dieser Speicher funktioniert und nutzbar ist. Konnte diese ID nicht gespeichert werden, ist der Speicher nicht nutzbar. Es wird in diesem Fall die Schaltfläche "Ausweis erstellen" gesperrt und darunter ein entsprechender Hinweis angezeigt. Die ID wird benötigt, damit der Server die Datenübermittlungen dem richtigen Client zuordnen kann.
3.2 Beim Hochladen von Grafiken, bzw. beim Speichern einer online geleisteten Unterschrift (wird dabei automatisch hochgeladen), werden diese in einen für jeden Client einmaligem Verzeichnis auf dem Server gespeichert. Dieses Verzeichnis muss aus technischen Gründen über den Browser erreichbar sein und ist daher ein öffentliches Verzeichnis. Es ist jedoch durch die in 3.1 erwähnte ID vor unbefugtem Zugriff hinreichend geschützt.
3.3 Punkt 3.2 gilt analog für das Erstellen von Ausweisen. Hierbei werden die in den vorgesehenen Eingabefeldern gemachten Daten in einer Datei im selben Verzeichnis gespeichert, wie die Grafikdateien. Zusätzlich werden die Eingaben im temporären Speicher des Browsers abgelegt, damit diese bei der Auswahl eines anderen Ausweises nicht erneut eingegeben werden müssen, sondern automatisch geladen werden können.
3.4 Bestellt der Anwender ein Produkt, werden die Daten aus dem öffentlichen Verzeichnis zusammen mit den Bestelldaten in ein Verzeichnis kopiert, das nicht mehr über einen Browser zugänglich ist.
3.5 Damit ein Staatsangehörigkeitsausweis bestellt werden kann, müssen vom Anwender zuvor Dateien hochgeladen werden (siehe FAQ Wie funktioniert der Staatsangehörigkeitsausweis?). Auch diese Dateien werden zunächst in dem in 3.2 benannten Verzeichnis gespeichert und bei einer Bestellung wie unter 3.4 beschrieben kopiert und anschließend verschlüsselt (AES 256 bit).
3.6 Ist eine Bestellung vollständig bezahlt, werden alle Nutzerdaten vom Server automatisch gelöscht. Dies betrifft sowohl hochgeladene Bilder, als auch sämtliche personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der unter 3.5 erforderlichen Dateien. Diese werden in ein eigenes Verzeichnis am Server verschoben, sind verschlüsselt und nicht öffentlich zugänglich.
3.7 Zur Anzeige der in 3.5 hochgeladenen Dateien, werden diese aus dem geschützten Verzeichnis in ein über einen Browser zugängliches Verzeichnis zur temporären Anzeige kopiert und danach entschlüsselt.
3.8 Das Programm zum Erstellen von Ausweisen wurde robust programmiert, so dass im Normalbetrieb nicht mit Ausnahmefehlern gerechnet werden muss. Diese können aber auftreten, wenn z. B. ein Anwender versucht den Server auszutricksen. In diesem Fall werden die Anwenderdaten, die zu diesem Fehler geführt haben, in ein eigenes Fehlerverzeichnis am Server kopiert und der Programmierer über den Fehler automatisch per E-Mail informiert, damit er den Fehler anhand der Anwenderdaten reproduzieren und beheben kann. Danach werden diese Daten umgehend gelöscht.
3.9 Tritt ein unerwarteter Javascript-Fehler am Client auf, so wird ebenfalls automatisch im Hintergrund eine E-Mail an den Entwickler geschickt, in der enthalten ist, welcher Fehler aufgetreten ist, sowie die Fehlermeldung und gegebenenfalls die Daten, die zum Fehler führten.
3.10 Sowohl bei Serverseitigen Fehlern (3.8), als auch bei Clientseitigen Fehlern (3.9) wird dem Anwender eine Fehlermeldung angezeigt, die über den automatischen Versand derselbigen informiert. Dabei werden grundsätzlich folgende Daten mit übertragen:
3.11 Zu Test- und Qualitätszwecken, können alle E-Mails, die vom Server automatisch an den Anwender geschickt werden, in Blindkopie (Bcc) auch an den Verkäufer bzw. an den Programmierer geschickt werden.
4.1 Die unter Punkt 3.1 erwähnte Sitzungsnummer, wird beim Beenden der Sitzung (siehe 1.4) automatisch aus dem Speicher des Browsers gelöscht.
4.2 Die unter Punkt 3.2 erwähnten Verzeichnisse, werden automatisch gelöscht, wenn 3 Stunden lang vom Client keine Anfragen an den Server mehr geschickt wurden.
4.3 Die unter Punkt 3.7 erwähnten Verzeichnisse, werden spätestens 15 Minuten nach deren Bereitstellung automatisch gelöscht. Alternativ kann der Anwender diese Daten mit Hilfe von Löschschaltflächen manuell vorher löschen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den Anwender über den Aufruf eines Links, der nur ihm (und gegebenenfalls dem Verkäufer, siehe 3.11) bekannt ist (siehe auch FAQ Wie funktioniert der Staatsangehörigkeitsausweis?).
4.4 Der Anwender hat das Recht auf die vollständige Löschung der unter 3.5 genannten Daten. In diesem Fall stimmt der Nutzer unwiderruflich zu, dass die Online-Funktion des gekauften Ausweises nicht länger verfügbar ist. Eine Löschanfrage muss schriftlich gestellt werden (zum Beispiel durch Antwort auf eine Eingangsbestätigung einer Bestellung oder über das Kontaktformular). Die Datenlöschung erfolgt unmittelbar nach der Löschanfrage und wird dem Anwender per E-Mail bestätigt. Daten, die in Datensicherungen aufbewahrt werden, werden nicht manuell aus diesen gelöscht, sondern durch neue Backups überschrieben.
5.1 Eine freiwillige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Anfragen von angeblichen Behörden, welche nicht nachweisen können, dass sie noch mit hoheitlichem Staatsrecht arbeiten, werden zu 100% ignoriert (siehe auch FAQ Warum gibt es kein Impressum?).
6.1 Der Anwender hat die Möglichkeit sich für einen kostenlosen Newsletterdienst einzutragen. Hierzu kann er das auf der Seite angebotene Formular nutzen, oder während des Bestellvorgangs ein entsprechendes Häkchen setzen.
6.2 Die am Server gespeicherte E-Mail-Adresse für den Newsletter steht in keinem Zusammenhang mit den Bestelldaten, die wie unter 3.6 beschrieben, nach dem vollständigem Zahlungseingang vom Server automatisch gelöscht werden.
6.3 Bei der Nutzung des Formulars wird zunächst eine Bestätigungs-E-Mail an den Anwender geschickt. Klickt er innerhalb von 3 Tagen nicht den darin enthaltenen Aktivierungslink an, wird seine E-Mail-Adresse automatisch wieder vom Server gelöscht.
Anmerkung: Es ist kein regelmäßiger Versand für den Newsletter geplant. Gedacht ist er für Neuerungen und wichtigen Änderungen bzw. Bekanntmachungen.
6.4 In jedem Newsletter ist ein deutlich sichtbarer Link enthalten, mit dessen Hilfe sich der Anwender jederzeit vom Dienst wieder abmelden kann. In diesem Fall wird seine E-Mail-Adresse vom Server gelöscht.
6.5 Anwender, die einen Kauf getätigt, sich dabei aber nicht für den Newsletter angemeldet haben, können über sehr wichtige Änderungen dennoch informiert werden, wie zum Beispiel ein bevorstehender oder bereits vollzogener Domainwechsel.
7.1 Alle Links zum Teilen von Inhalten mit sozialen Netzwerken, sind reine Links und keine PlugIns/iFrames, so dass keine Daten an soziale Netzwerke übertragen werden, solange diese Links nicht bewusst vom Anwender angeklickt werden.
8.1 Alle Videos sind auf YouTube gehostet. Beim Laden der Seite werden noch keine Daten an YouTube übermittelt. Dazu muss der Anwender in ein Vorschaubild klicken. Daraufhin wird das Video von YouTube per Javascript via iFrame eingebunden und abgespielt.
9.1 Beim Absenden des Kontaktformulars im Bereich "Support", wird die Version der Homepage, der vom Anwender verwendete Browser inkl. Betriebssystem, sowie die Herkunftsseite (Referrer) an die Nachricht angehängt.
9.2 Der Anwender erhält eine 1:1 Kopie seiner Anfrage als Eingangsbestätigung zugeschickt.
10.1 Das Dienstleistungsangebot von idcards.me liegt auf einem eigenen virtuellen, privaten Server (VPS).
10.2 Am Server werden keine personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert. Nach dem vollständigen Zahlungseingang einer Bestellung werden alle unverschlüsselten Daten vom Server gelöscht, einschließlich der Bestelldaten. Am Server verbleiben lediglich IDs und Hashwerte, die keiner Person zugeordnet werden können.
10.3 Persönliche Dokumente (siehe 3.5) sind am Server verschlüsselt abgelegt. Der Schlüssel zum Entschlüsseln befindet sich nicht am Server, sondern wird vom Anwender verwaltet (Link, bzw. QR-Code auf dem Ausweis).
10.4 Daten auf dem Computer des Verkäufers (siehe z. B. 3.11), werden ausschließlich in verschlüsselten Containern gespeichert. Alle E-Mails werden über eine verschlüsselte Verbindung abgerufen.
11.1 Alle Dateien und Daten des Anwenders bleiben sein Eigentum. Er allein behält alle Rechte an seinen Dateien und Daten, stellt aber eine Erlaubnis zur Verarbeitung der Daten zur Verfügung, soweit diese für die Nutzung des Internetangebots erforderlich sind.
11.2 Wer sich an einem der in diesen Datenschutzbestimmungen aufgeführten Punkte stört, ist aufgerufen den Verkäufer zu kontaktieren und um Änderung anzufragen.
Stand: 30. Juli 2020
Der Identitätsauseis enthält eine funktionstüchtige, maschinenlesbare Zone auf der Rückseite und ist somit für das automatische Lesen geeignet. Wird kein biometrisches Passbild verwendet, verliert der Ausweis seine Maschinentauglichkeit.
Wie ein biometrisches Passbild aussehen soll, ist in dem Download Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei beschrieben.
Tipp: Auf der Seite passfotogenerator.com lassen sich biometrische Passbilder selbst erstellen.
Siehe auch Faq Ich trage farbige Kontaktlinsen, welche Augenfarbe gebe ich an?
Der Familienname wird automatisch auf allen Ausweisen in Sperrschrift wiedergegeben. Es ist daher nicht erforderlich die einzelnen Buchstaben im Familiennamen mit Leerzeichen zu trennen.
Sperrschrift im Familiennamen ist ein weiteres Kennzeichen einer natürlichen Person. Bei juristischen Personen (= Firmen) gibt es keinen Familiennamen und auch keine Unterscheidung zwischen Vor- und Nachnamen (siehe dazu die Downloads Rechtslage Personalausweis und Rechtsgrundlagen).
Weil sich alle, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen, nur als juristische Personen ausweisen können, ist auf ihren Dokumenten kein Familienname angegeben und es gibt auch keine unterschiedliche Schreibweise der Namensteile. Dies ist bei den Ausweisen von idcards.me anders.
Siehe auch FAQ Darf ich meinen Namen auch komplett klein schreiben? und Darf ich auch Fantasiedaten verwenden?
Der Geburtsname ist wie der Künstlername eine Eigenheit der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern nicht üblich. Aus Platzgründen wurde daher auf die Angabe eines Geburtsnamens und eines Künsterlnamens verzichtet.
Stattdessen enthält der Identitätsausweis das Geschlecht und den Familienstand des Inhabers (beides unverwechselbare Kennzeichen von natürlichen Personen).
Grundsätzlich sollen alle Vornamen, so, wie sie in der Geburtsurkunde aufgeführt sind, angegeben werden. Zu beachten ist dabei, dass der Rufname zuerst angegeben wird. Reicht der Platz nicht für alle Vornamen aus, können weitere Vornamen weggelassen oder abgekürzt werden.
Das Bedürfnis seinen Namen klein schreiben zu wollen, ist verschiedenen Gerüchten geschuldet, die sich auf das Black's Law Dictionary beziehen.
Demnach hängt der rechtliche Status einer Person von deren Schreibweise ab:
Nachdem im Personalausweis und Reisepass der Bundesrepublik Deutschland der Name in Großbuchstaben geschrieben wird, gehen viele davon aus, dass ihre Person damit zum rechtlosen Sklaven wird und möchten dem entgegenwirken, indem sie die Schreibweise ihres Namens ändern.
Dazu ist anzumerken, dass das Black's Law Dictionary kein Gesetz, sondern ein juristisches Wörterbuch ist und zudem nichts über die Schreibweise bei Eintritt eines per römischen Gesetzes erlassenen Rechtsverlustes aussagt (capitis deminutio, siehe obigen Link).
Auffallend ist auch, dass bei Schreiben von Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland die Namen keineswegs immer in Großbuchstaben erfolgt, sondern auch in gemischter Groß-/Kleinschreibung erfolgen kann. Den Gerüchten nach, würde also das System selbst den Rechtsstand von Personen willkürlich und ohne erkennbarem Muster ändern.
Das kann aus einem einfachen Grund nicht sein: Jeder Inhaber eines Personalausweises bzw. Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland weist sich damit nur als juristische Person (=Firma) aus und befindet sich bereits im völligen Rechteverlust (= Sklave bzw. Staatenloser, siehe Download Rechtslage Personalausweis).
Der Status seiner Person lässt sich nicht dadurch ändern, indem jemand seinen Namen anders schreibt (oder eine Erklärung abgibt). Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage und auch keine einheitlichen praktischen Erfahrungswerte. Den Status seiner Person kann man innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis in "natürliche Person" (= Mensch) ändern (siehe Informationsschrift Rechtsgrundlagen).
Wer möchte, der darf seinen Namen dennoch klein schreiben, was vom Programm nicht bemängelt wird (siehe auch FAQ Warum wird der Name im Personalausweis und im Reisepass komplett groß geschrieben?).
Im Personalausweis, bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland wird nicht nur der Name, sondern alles groß geschrieben, damit diese Dokumente maschinell lesbar sind. Zwar gibt es dafür die maschinenlesbare Zone (MRZ) auf der Rückseite, diese enthält jedoch nur einen Teil der auf dem Dokument erfassten Daten.
Es gibt aber Software, welche auch die visuelle Zone (VIZ) einliest und versucht diesen Text zu erkennen. Das geht mit einheitlicher Großschreibung besser, als mit gemischter Schreibweise.
Allerdings muss eingeräumt werden, dass die vollständige Großschreibung von Namen auf juristische Personen hindeutet (siehe zum Beispiel "POLIZEI"), so dass in den auf idcards.me angebotenen Ausweisen die gemischte Groß-/Kleinschreibung verwendet wird und die maschinentauglichkeit auf das biometrische Passbild, sowie die MRZ beschränkt bleibt.
Siehe auch FAQ Darf ich meinen Namen auch komplett klein schreiben?.
Nachdem die Ausweise in mehreren Sprachen gehalten sind, wird nicht das in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchliche Format TT.MM.JJJJ verwendet, weil dies zur Verwirrung bei der Nutzung im Ausland führen kann (die Amerikaner schreiben zum Beispiel zuerst den Monat und dann den Tag).
Das Datum wird stattdessen gemäß den Richtlinien für maschinenlesbare Reisedokumente (MRTD) im internationalen Format angegeben, bei dem der Monat mit bis zu vier Zeichen abgekürzt dargestellt wird (siehe Abschnitt 3.8 im Download Doc 9303 Machine Readable Travel Documents).
Bei Platzmangel erfolgt die Angabe des Monats nur in zwei Sprachen, ansonsten in drei Sprachen.
Dieses Format wird sowohl von Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland, als auch von Mitarbeitern im Ausland verstanden.
Die Angabe einer Adresse ist keine Pflicht. Wer zum Beispiel keinen festen Wohnsitz hat, der kann die Adressfelder komplett leer lassen.
In diesem Fall steht im Ausweis in drei Sprachen der Eintrag "ohne festen Wohnsitz".
Die Angabe einer Adresse dient in erster Linie dazu, eine spätere Kontaktaufnahme mit dem Inhaber zu ermöglichen. Daher ist auch die Angabe eines Postfachs möglich, sofern dies regelmäßig geleert wird. Alternativ kann man sich ein elektronisches Postfach bei einem Dienstleister einrichten (z. B. bei Dropscan ).
Der Familienstand ist ein weiteres, unverwechselbares Kennzeichen einer natürlichen Person (= Mensch) und wird immer wieder einmal von Bediensteten der Verwaltung benötigt.
Er unterstreicht damit den Charakter des Ausweises und erspart unnötiges Fragen nach dem Familienstand.
Wer seinen Familienstand nicht angeben möchte, der kann "keine Angabe" auswählen, was dann auch so im Ausweis wiedergegeben wird.
Es ist immer die natürliche Augenfarbe anzugeben, auch, wenn man farbige Kontaktlinsen trägt.
Nachdem auf Fotos Brillenträger keine getönten Gläser tragen dürfen, ist davon auszugehen, dass auf dem Foto auch keine farbigen Kontaktlinsen erlaubt sind. Umgehen lässt sich das durch ein schwarz/weißes Passbild, was auch in den Ausweisen/Pässen der Bundesrepublik Deutschland gestattet ist.
Bei automatisierten Kontrollsystemen, welche die Iris digital erfassen, muss aber damit gerechnet werden, dass farbige Kontaktlinsen während der Kontrolle herauszunehmen sind.
Es gibt drei Möglichkeiten einen Ausweis zu unterschreiben:
Zu 1.: Die eingescannte Unterschrift muss eine PNG-Datei mit transparentem Hintergrund sein. Anderenfalls sieht die Darstellung auf dem Ausweis nicht ordentlich aus.
Wie eine Unterschrift freigestellt werden kann, zeigt das folgende Video:
Zu 2.: Die Onlineunterschrift ist für Geräte mit Schreibstift gedacht, damit eine authentische Unterschrift geleistet werden kann. Dabei ist folgendes zu beachten:
Anschließend auf "Speichern" klicken, damit die Unterschrift zum Erstellen eines Ausweises auf den Server automatisch hochgeladen wird.
Zu 3.: Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einen Ausweis nach Fertigstellung zu unterschreiben. Es ist jedoch kein spezielles Feld für Unterschriften auf dem Ausweis vorgesehen, wie es z. B. bei Kreditkarten üblich ist.
Damit hängt die Haltbarkeit der Unterschrift sehr stark von dem verwendeten Schreibstift und der Nutzungshäufigkeit des Ausweises ab.
Siehe auch Video:
Die auf idcards.me verfügbaren Dokumente sind als Alternativen zu den falschen Ausweisen der Bundesrepublik Deutschland gedacht, um sich damit innerhalb des Systems ordentlich ausweisen zu können.
Hierbei kommt es nicht auf die tatsächliche Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat an, sondern in erster Linie darauf, dass sich der Inhaber eines Ausweises nicht mehr mit einem "deutsch" als staatenlose, juristische Person zu erkennen gibt.
Personen, welche einem Bundesstaat angehören, haben dadurch automatisch auch immer die Angehörigkeit zum Deutschen Reich, weshalb in diesen Fällen die Angabe der völkerrechtlich anerkannten Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" zutreffend ist.
Dennoch ist in den Ausweisen "Deutschland" voreingestellt, um Menschen nicht zu verschrecken, die sich zum Beispiel nur einen Organspendeausweis erstellen möchten und mit dem Thema nicht vertraut sind.
Eine Staatsangehörigkeit "Deutschland" gibt es zwar nicht, weil es keinen Staat "Deutschland" gibt, jedoch ignoriert das System, in dem wir leben, das Deutsche Reich und man bietet damit auch weniger Angriffsfläche, um als angeblicher "Reichsbürger" verleumdet zu werden. Deshalb wird empfohlen "Deutschland" zu verwenden.
Hinweis: Der Begriff "Deutschland" wird in den SHAEF Militärgesetzen (Gesetz Nr. 52, Artikel VII — Begriffsbestimmungen), wie folgt definiert: "Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat." Somit ist auch bei der Verwendung von "Deutschland" ein Bezug zum Deutschen Reich gegeben (siehe auch Download Rechtsgrundlagen).
Hinweis: Die wenigsten Deutschen, die ihre Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen haben, besitzen auch einen Nachweis über ihre Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reichs.
Aufgrund falscher Informationen, wird die Staatsangehörigkeit des Vorfahrens, der vor 1914 geboren wurde, nicht nach dem Abstammungsprinzip abgeleitet, sondern willkürlich nach dem Geburtsortsprinzip .
Da aber auch der Vorfahre, der vor 1914 geboren wurde, seine Staatsangehörigkeit vererbt bekommen hat (siehe Download Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit), ist die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nur dann bekannt, wenn der Erbe darüber einen Nachweis hat (in der Regel ein Staatsangehörigkeitsausweis oder Heimatschein des Vorfahren).
Zum Erstellen eines Staatsangehörigkeitsausweis gibt es zwei Möglichkeiten:
Zu 1.:
Nachdem die Dokumente der Bundesrepublik Deutschland zum permanenten Mitführen ungeeignet sind, man aber jederzeit in die Lage kommen kann, seine Staatsanghörigkeit nachweisen zu wollen, besteht die Möglichkeit auf idcards.me einen Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat zu erstellen.
Dazu gibt es auf der Rückseite des fertigen Ausweises einen QR-Code, der mit dem Smartphone eingescannt werden kann.
Mit dem darin enthaltenen Link gelangt man auf die Internetseite von idcards.me und hat temporären Zugriff auf den Staatsangehörigkeitsausweis, sowie den EStA-Registerauszug des Ausweisinhabers.
Die Dokumente werden vor dem Hinzufügen des erstellten Ausweises in den Warenkorb als eingescannte PDF-Dateien hochgeladen. Beim Onlineabruf werden die Dateien unkompliziert als Bilder angezeigt.
Dazu werden die zuvor hochgeladenen Dateien aus einem vor unbefugtem Zugriff geschützten Verzeichnis in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis kopiert. Sie können nach der Sichtung vom Anwender direkt wieder aus diesem öffentlichen Verzeichnis gelöscht werden. Anderenfalls werden sie nach ein paar Stunden automatisch gelöscht.
Die Verzeichnisstruktur ist so gewählt, das ein Erraten oder auch Brute-Force-Attacken in dieser Zeit unmöglich sind. Somit ist gewährleistet, dass nur der Ausweisinhaber bestimmt, wer Zugriff auf seine Daten haben darf (durch Weitergabe des QR-Codes, bzw. des darin enthaltenen Links).
Damit das Programm erkennt, dass bereits ein Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist, muss in das entsprechende Feld die Registernummer eingetragen werden, die sich auf dem EStA-Registrierauszug befindet, der auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt erhältlich ist.
Zu 2.:
Weil sich viele Behörden der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch das Bundesverwaltungsamt in Köln, weigern Staatsangehörigkeitsausweise auszustellen, besteht auf idcards.me die Möglichkeit einen inoffiziellen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen.
In diesem Fall werden vor dem Hinzufügen des erstellten Ausweises in den Warenkorb, alle erforderlichen Abstammungsnachweise als eingescannte PDF-Dateien hochgeladen.
Die Funktionsweise ist analog wie zu Punkt 1 und kann mit dem Link von Max Mustermann demonstriert werden:
Damit das Programm erkennt, dass noch kein Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist, muss das Feld für die Registernummer in diesem Fall leer bleiben.
Um nachzuweisen, dass deine Person Deutsche(r) ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
Zu 1.: Zur Zeit Adolf Hitlers mussten Ehepaare nachweisen, dass sie "deutschblütig" waren. Diese Bezeichnung findet sich zum Beispiel in Aufgebotsakten oder Ariernachweisen etc. und wird als Nachweis zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises anerkannt.
Im Prinzip ist es aber egal, um welches Dokument es sich handelt, solange daraus klar hervorgeht, dass dein Vorfahre Deutsche(r) ist/war.
Zu 2.: Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Vorfahren in einem Bundesstaat, werden grundsätzlich alle Dokumente akzeptiert.
Entscheidend ist lediglich, dass folgende Angaben gut lesbar enthalten sind:
Bei "Staatsangehörigkeit" sollte zum Beispiel stehen: "Königreich Preußen", "Bundesstaat Preußen" oder einfach nur "Preußen". In jedem Fall muss der Name des Bundesstaats lesbar sein.
Siehe auch FAQ Warum ist "Deutschland" als Staatsangehörigkeit voreingestellt?
Alle Nachweise, die zur Antragsstellung hochgeladen werden, müssen entweder im Original oder in beglaubigter Kopie vorliegen und einen entsprechenden, farbigen Vermerk aufweisen.
Befindet sich dieser Vermerk auf der Rückseite, so ist zusätzlich auch die Rückseite einzuscannen und hochzuladen.
Um die Originalität der Vermerke überprüfen zu können, müssen alle Dokumente in Farbe als PDF-Datei eingescannt werden.
Wichtig: Bitte alle Nachweise nur im Hochkantformat einscannen (bei Bedarf auch mehrere Seiten). Anderenfalls sind die Nachweise für Dritte (z. B. POLIZEI, "Behörden") bei einer Onlineüberprüfung nicht von großem Wert, da sie im Querformat (sehr) schwer lesbar sind.
Als "Findelkind" wird bezeichnet, wer ausgesetzt oder in einer entsprechenden Einrichtung abgegeben wurde, ohne, dass die leiblichen Eltern bekannt sind.
In diesem Fall gilt der Bundesstaat, in dem das Kind gefunden wurde, als Grundlage für die Staatsangehörigkeit (Geburtsortsprinzip anstatt Abstammungsprinzip ).
Wichtig ist, das später keine Legitimation stattgefunden hat, denn sonst gilt diese als Erwerbsgrund für die Staatsangehörigkeit.
Findelkinder müssen ihren Erwerbsgrund durch ein entsprechendes Dokument nachweisen.
WIrd ein Kind unehelich geboren und heiratet später der leibliche Vater die leibliche Mutter, so spricht man von "Legitimation". Damit erhält das Kind nachträglich den rechtlichen Stand eines ehelichen Kindes.
Bei der Ableitung der Staatsangehörigkeit ist nur die Legitimation durch einen Deutschen von Interesse, der demselben Bundesstaat angehört, wie die leibliche Mutter.
Denn die Legitimation durch einen Angehörigen eines anderen Bundesstaates bzw. durch einen Ausländer führt zum Verlust der Staatsangehörigkeit (siehe § 13.4 im Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, sowie § 17.5 im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz).
Eine Legitimation ist durch eine Urkunde nachzuweisen.
Ein verheiratetes Weib benötigt für die Antragsstellung folgende, Dokumente:
Hinweis: Weitere Dokumente werden nicht benötigt, der Antrag ist damit vollständig.
Zog ein Staatsangehöriger eines Bundesstaates in einen anderen um, so konnte er dort um "Aufnahme" bitten, so dass er die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates erhielt, in den er umgezogen war.
Weitere Einzelheiten dazu finden sich im § 7 des Gesetzes über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit.
Ein Ausländer konnte die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat erwerben, wenn er die im § 8 des Gesetzes über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllte.
Als Nachweis ist eine Naturalisations-Urkunde erforderlich.
Wer nicht in der Lage ist, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er Deutsche Vorfahren bis vor 1914 hat, der kann auf idcards.me von der im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten Findelkindregelung Gebrauch machen (siehe dort § 4, Absatz 2).
Die Findelkindregelung bestimmt, dass ein aufgefundenes Kind, solange als Staatsangehöriger des Bundesstaates gilt, in dem es aufgefunden wurde, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde.
Diese Regelung wird im übertragenen Sinne auf idcards.me angewandt und besagt, dass jeder Antragssteller, als Staatsangehöriger des Bundesstaates gilt, in dem er geboren wurde, solange sich die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland weigert, die Feststellung der Staatsangehörigkeit vorzunehmen und damit das Gegenteil zu beweisen.
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu unterschreiben:
Zu 1.: Die eingescannte Unterschrift muss eine PNG-Datei mit transparentem Hintergrund sein. Anderenfalls sieht die Darstellung auf dem Antrag nicht ordentlich aus.
Wie eine Unterschrift freigestellt werden kann, zeigt das folgende Video:
Zu 2.: Die Onlineunterschrift ist für Geräte mit Schreibstift gedacht, damit eine authentische Unterschrift geleistet werden kann. Dabei ist folgendes zu beachten:
Anschließend auf "Speichern" klicken, damit die Unterschrift zum Erstellen eines Ausweises auf den Server automatisch hochgeladen wird.
Siehe auch Video zur Unterschrift auf einem Ausweis:
Das Bundesverwaltungsamt in Köln führt seit dem 28. August 2007 das offizielle EStA-Register , in dem alle Entscheidungen bezüglich der Staatsangehörigkeit von natürlichen Personen gemäß StAG § 33, Absatz 3 gespeichert werden.
Aufgrund der anhaltenden Weigerung von Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wurde von idcards.me am 28. August 2020 ein inoffizielles Register eingeführt, das den Namen "iEStA" trägt (= inoffizielles Register für Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten).
Dieses Register ist eine Notwehrmaßnahme von nachgewiesenen Deutschen gemäß § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) , weil ihnen entgegen dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, die Bearbeitung von Anträgen und damit die Bestätigung ihrer Staatsangehörigkeit willkürlich vorenthalten wird.
Aus Transparenzgründen und um zusätzlichen Druck auf den zuständigen Minister auszuüben, die Misstände in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen, werden alle Entscheidungen von idcards.me rechtssicher per Fax an die zuständige Abteilung im Bundesverwaltungsamt übermittelt.
Hinweis: Auf idcards.me wird aus Datenschutzgründen kein Register im eigentlichen Sinn geführt, lediglich die fortlaufenden Eintragsnummern. Alle personenbezogenen Daten sind verschlüsselt und werden nur durch den Nutzer temporär entschlüsselt, um angezeigt werden zu können (siehe Faq Wie wird mit meinen Daten umgegangen?)
Wenn du noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzt, ist die Angabe der EStA-Registernummer nicht möglich und das Feld muss leer bleiben.
Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises der Bundesrepublik Deutschland erhalten einen Auszug aus dem EStA-Register beim Bundesverwaltungsamt . Auf diesem ist die Nummer vermerkt.
Die PIN hat noch keine Funktion, sondern ist für eine eventuell künftige Verwendung reserviert.
Der Preis für einen Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat hängt davon ab, ob jemand bereits einen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzt oder ihn auf idcards.me beantragt.
Bei vorhandenem Staatsangehörigkeitsausweis wurde der Prüfungsaufwand bereits von einer Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen und muss nicht noch einmal erfolgen.
Ist noch kein Staatsangehörigkeitsausweis vorhanden, werden vom Antragssteller entsprechende Nachweise hochgeladen, die manuell ausgewertet und geprüft werden müssen. Dieser Prüfungsaufwand kostet Zeit.
Unter den Nachweisen finden sich in der Regel auch immer Dokumente in altdeutscher Handschrift, die oft schwer zu lesen sind und zusätzlich Zeit kosten.
Aktuelle Preise (Stand 4. September 2020):
Im Normalfall stehen folgende Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Die Auswahl der Bezahlarten hängt von der Verfügbarkeit des Verkäufers ab. War dieser mehrere Tage in Folge nicht online, werden automatisch alle Funktionen abgeschaltet, die ein manuelles Eingreifen erfordern. Dies gilt auch für die Bezahlarten.
In diesem Fall bleibt nur PayPal aktiviert, weil diese Bezahlart im Normalfall keine manuelle Überprüfung des Zahlungseingangs durch den Verkäufer erfordert.
Kunden mit offenen Bestellungen werden automatisch über das Verschwinden des Verkäufers informiert. Diese werden abgearbeitet, sobald der Verkäufer wieder verfügbar ist.
Zur Bezahlung mit einer Kryptowährung wird eine elektronische Geldbörse benötigt, die es in verschiedenen Formen gibt. Die gängigste Form ist eine Software, mit deren Hilfe man seine Währungen verwalten kann.
Anschließend lassen sich mit dieser Software Kryptowährungen kaufen und verkaufen, bzw. kann man Zahlungen empfangen und senden.
Ein Vorteil von Kryptowährungen ist, dass daran kein Bankensystem direkt beteiligt ist und die Transaktionen offenbar anonym gehalten werden.
Der Nachteil ist, dass es eine sehr große Vielfalt von Kryptowährungen gibt und es dadurch immer wieder auch zu starken Kursschwankungen kommen kann.
Der Verkäufer nutzt die eWallet von Blockchain und kann daher "nur" die dort verfügbaren Kryptowährungen empfangen (siehe FAQ Wie kann ich bezahlen?)
Wichtig: Hat der Gutscheincode einen größeren Wert als der Warenkorb, so kann der überzählige Betrag nicht zurückerstattet werden.
Hinweis: Der Bestellvorgang kann jederzeit unterbrochen und erneut fortgesetzt werden.
Videoanleitung:
Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Der Transparenz wegen, wird jedoch in allen Rechnungen 0% MwSt. ausgewiesen.
Rechtsgrundlage hierfür ist der Status der natürlichen Person des Verkäufers, die nachweislich dem Staat "Deutsches Reich" angehört.
Dieser Staat fordert aufgrund seiner Handlungsunfähigkeit bis zum heutigen Tag keine Mehrwertsteuer, weshalb auch der Verkäufer diese nicht erheben kann.
Die Jahresgebühr in Höhe von derzeit 2,00 Euro dient zur Deckung der laufenden Serverkosten, die bei der Bereitstellung von Dokumenten anfallen, die online abrufbar sein müssen.
Sie ist bei der Bestellung im Preis enthalten und wird nicht automatisch verlängert. Vier Wochen vor Ablauf der Jahresfrist, erhält der Kunde eine E-Mail mit Verlängerungsmöglichkeit.
Nimmt er diese nicht wahr, bzw. bezahlt er die Jahresgebühr nicht, so wird die Onlinefunktion automatisch mit Fristablauf deaktiviert und der Kunde darüber per E-Mail informiert. Reagiert er nicht auf diese zweite E-Mail, werden seine bereitgestellten Daten nach weiteren vier Wochen vom Server entfernt.
Hinweis: Die Gebühr deckt immer 12 Monate Laufzeit ab, unabhängig vom Tag der Bestellung.
Wichtig: Aus Datenschutzgründen werden Ausweisdaten, inkl. Bild und optionaler Unterschrift nicht dauerhaft am Server gespeichert. Die Daten verbleiben beim Kunden und werden nur zur Erstellung eines Ausweises temporär auf den Server hochgeladen.
Nach der vollständigen Bezahlung einer Bestellung*, erhält der Kunde eine E-Mail mit einer angehängten Datei im JSON-Foramt (.json). In der E-Mail, deren Betreff mit "[Ausweisdaten]" beginnt, ist zudem ein Link angegeben, unter dem Ausweise ohne den Schriftzug "Vorschau" erstellt werden können.
* bei beantragten Staatsangehörigkeitsausweisen wird diese E-Mail erst nach dem erlassenen Bescheid verschickt.
Diesen Link bitte aufrufen und die in der E-Mail enthaltene JSON-Datei hochladen. Danach wird der Ausweis automatisch erstellt und kann heruntergeladen werden.
Achtung: Änderungen an den Ausweisdaten in der JSON-Datei führen dazu, dass der Ausweis nicht erstellt werden kann.
JSON-Dateien, die zum Erstellen von Ausweisen erforderlich sind, haben folgende Namenskonvention:
%Vorname% %Nachname% - %Ausweistyp%.json, z. B.
Max Mustermann - Identitätsausweis.json
Videoanleitung:
Die PDF-Dateien werden mit dem Programm "TCPDF" erzeugt. Nicht alle Schriftarten enthalten alle Zeichen eines Alphabets, so dass bei folgenden Sprachen eine abweichende Schriftart verwendet wird:
Die in den Ausweisen verwendeten Grafiken haben eine Auflösung von 600 dpi.
Sofern die vom Anwender hochgeladenen Grafiken ebenfalls 600 dpi haben, weisen auch die erstellten Dateien eine Auflösung von 600 dpi auf.
Für ein gutes Druckbild sind wenigstens 300 dpi erforderlich, so dass alle hochgeladenen Grafiken (Passbilder und Unterschriften) wenigstens diese Auflösung haben sollten.
Siehe auch FAQ Wie groß sollte meine Grafik sein?
Ein Bildschirm hat in der Regel eine Auflösung von 72 bzw. 96 dpi (dots per inch = Punkte pro Zoll; 1 Zoll = 25,4 mm).
Für ein gutes Druckbild auf Plastikkarten sind jedoch wenigstens 300 dpi erforderlich. Somit kann am Bildschirm eine Grafik gestochen scharf aussehen, nach dem Druck auf der Plastikkarte aber relativ grob.
Die in den Ausweisen verwendeten Grafiken haben eine Auflösung von 600 dpi, die auch alle hochgeladenen Grafiken haben sollten (wenigstens jedoch 300 dpi).
In Pixeln ausgedrückt bedeutet das für ein Passfoto (auf dem Ausweis 29 mm breit und 37,3 mm hoch):
Und für eine Unterschrift (hängt vom Ausweis und der Unterschriftenhöhe ab, mindestens jedoch 45,5 mm breit und 6 mm hoch):
Damit hochgeladene Unterschriften auf dem Ausweis ordentlich aussehen, müssen sie zwingend einen transparenten Hintergrund haben (PNG-Datei).
Entspricht ein hochgeladenes Bild nicht 600 dpi, erscheint folgendes Warnsymbol: mit Verweis auf diese Faq (der Ausweis kann aber dennoch erstellt werden).
Hat ein hochgeladenes Bild deutlich weniger als 300 dpi, sollte es mit einer höheren Auflösung noch einmal eingescannt und erneut hochgeladen werden.
Wichtig: Das Vergrößern eines Bildes mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms führt nicht zu einer höheren Bildqualität. Das Programm errechnet lediglich die fehlenden Bildpunkte, was zu einem deutlichen Qualitätsverlust im Gegensatz zum Einscannen führt.
Je nachdem, wie ein Ausweis ausgedruckt werden soll, muss auf abgerundete Ecken verzichtet werden und sogar noch eine sogenannte "Überfüllung" hinzugefügt werden.
"Überfüllung" bedeutet, dass die Druckdaten eine größere Fläche abdecken, als die Größe des fertigen Produkts. Dies ist für den professionellen Kartendruck in Druckereien erforderlich. Die Überfüllung stellt dabei sicher, dass keine weißen Ränder auf der gedruckten Karte entstehen können.
Ein von einer Druckerei gefertigter Ausweis im Scheckkartenformat hat selbstredend abgerundete Ecken.
Siehe auch FAQ Wo kann ich meinen Ausweis drucken lassen?
Obwohl die Rechtslage für die hier angebotenen Ausweise klar ist, verweigern in der Regel Druckereien in der Bundesrepublik Deutschland den Druck der Ausweise.
Es muss daher auf ausländische Druckereien ausgewichen werden, welche auch einzelne Karten bedrucken (teilweise schwer zu finden) oder man kennt jemanden, der einen hochwertigen Plastikkartendrucker besitzt (z. B. Vereine, Fitnessstudios etc., die selbst Mitgliedsausweise als Plastikkarte ausstellen).
Wer gezwungen ist, seinen Ausweis selbst auszudrucken, der hat die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
zu 1.: Achtung: Falls keine Onlineunterschrift verwendet wurde, bitte vor dem Laminieren das Unterschreiben nicht vergessen.
Beim Verwenden von Laminierfolien ist zu bedenken, dass der Ausweis dann kein Scheckkartenformat mehr hat, weil die Folie größer als der Ausweis sein muss.
Es gibt auch noch preiswertere Kaltlaminatfolien , die allerdings noch größer sind (66 x 100 mm)
Von den genannten drei Möglichkeiten dürfte die zweite die besten Ergebnisse liefern und am einfachsten zu handhaben sein (nachdem der Drucker einmal auf das richtige Format eingerichtet wurde).
Bei den anderen Methoden ist viel Geschicklichkeit gefragt, um die Ausdrucke sauber in die Laminierfolie zu bekommen bzw. blasenfrei und exakt auf eine Plastikkarte aufzukleben.
Für alle genannten Druckverfahren, werden entsprechende Vorlagen beim Erstellen eines Ausweises erzeugt und in eine Zip-Datei zum Herunterladen gepackt. In dieser Zip-Datei befindet sich auch eine PDF-Datei mit Hinweisen zum Ausdrucken.
Insbesondere beim Druck des Identitätsausweises wird empfohlen mehrere Exemplare zu bestellen bzw. selbst anzufertigen, weil es sein kann, dass übereifrige Bedienstete der Polizei diesen beschlagnahmen. Aus diesem Grund sollte auch die Informationsschrift Rechtslage Personalausweis (Kurzfassung) ausgedruckt und mit sich geführt werden.
Tipp: Wer ein Smartphone besitzt, kann beim Staatsangehörigkeitsausweis auf einen Ausdruck auch verzichten und stattdessen die erzeugten Bilddateien (.jpeg) auf sein Smartphone übertragen. Für den schnellen Zugriff wird danach auf dem Startbildschirm ein Shortcut zur Rückseite des Ausweises mit dem QR-Code erstellt. Dieser QR-Code kann von einem Bediensteten (z. B. Polizist) direkt vom Smartphone gescannt werden.
Zuverlässige Druckereien, welche die Ausweise von idcards.me problemlos ausdrucken, bitte dem Support mitteilen.
Ein angezeigter Ausweis ist als Eingabehilfe gedacht und kein exaktes Abbild des erstellten Ausweises. Bei einem angezeigten Ausweis:
Wie der erstellte Ausweis aussieht, wird im Register "Info" des gerade ausgewählten Ausweises angezeigt. Beim Anklicken der Minitaturgrafiken öffnet sich auf entsprechend großen Displays eine sehr detailgetreue Darstellung.
Die wesentlichen Unterschiede sind in dem Download Rechtslage Identitätsausweis detailliert aufgelistet.
Der Identitätsausweis besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:
Die visuelle Zone befindet sich sowohl auf der Vorder-, als auch auf der Rückseite und ist in erster Linie zum Lesen durch Personen bestimmt.
Auf der Rückseite befindet sich zusätzlich noch eine maschinelle Zone, die zum Lesen durch Maschinen bestimmt ist (siehe auch FAQ Warum wird der Name im Personalausweis und im Reisepass komplett groß geschrieben?). Diese Zone ist standardisiert und kann auch Daten umfassen, die in der visuellen Zone nicht enthalten sind.
Im Falle des Identitätsausweises enthält sie die folgenden Angaben:
Nach dem Packen aller erzeugten Dateien in eine Zip-Datei, wird von dieser die MD5-Prüfsumme ermittelt, um nach dem Download feststellen zu können, ob der Download fehlerfrei verlaufen ist.
Bei stabilen/schnellen Internetverbindungen wird es in der Regel keine Probleme mit dem Download geben. Wer jedoch eine sehr langsame Internetverbindung hat, oder den Download im fahrenden Auto/Zug etc. vornimmt, bei dem kann es zu kurzzeitigen Verbindungsabbrüchen bzw. fehlerhaften Datenpaketen kommen, welche die heruntergeladene Datei unbrauchbar machen.
Lässt sich die heruntergeladene Datei problemlos entpacken, ist es nicht erforderlich, die Prüfsumme zu verifizieren. Nur für den Fall, dass die Zip-Datei (oder darin enthaltene Dateien) defekt sind, hat man damit die Möglichkeit festzustellen, ob schon das Zip-Archiv selbst durch einen Serverfehler korrupt war, oder ob die Datei beim Herunterladen beschädigt wurde.
Manche Dateimanager haben bereits Funktionen zur Berechnung von MD5-Prüfsummen integriert oder man nutzt ein eigenes Programm dazu, wie zum Beispiel winMd5Sum .
10-Seitige Informationsschrift, welche ein Grundverständnis unserer rechtlichen Situation ermöglicht.
In der Schrift wird auf folgende Downloads verwiesen:
6-Seitige Argumentationshilfe inkl. aller Gesetzestexte zur Nutzung eines eigenen Identitätsausweises (auch als Kurzfassung verfügbar; siehe auch Download Rechtslage Identitätsausweis).
2-Seitige Kurzfassung der 6-Seitigen Argumentationshilfe zur Nutzung eines eigenen Identitätsausweises (siehe auch Download Rechtslage Identitätsausweis).
12-Seitige Informationsschrift über die Rechtslage zur Nutzung eines eigenen Identitätsausweises (siehe auch Download Rechtslage Personalausweis).
5-Seitige Argumentationshilfe inkl. aller Gesetzestexte zur Nutzung eines eigenen Identitätsausweises. Diese englische Fassung der Informationsschrift Rechtslage Personalausweis ist zur Verwendung im Ausland vorgesehen (auch als Kurzfassung verfügbar).
2-Seitige Argumentationshilfe zur Nutzung eines eigenen Identitätsausweises. Diese englische Kurzfassung der ausführlichen Version, ist zur Weitergabe an Polizisten und Behörden im Ausland vorgesehen.
1-Seitige PDF-Datei der Bundesdruckerei mit Informationen und Abbildungen zu biometrischen Paßbildern (siehe auch FAQ Brauche ich ein biometrisches Passbild?).
Teil 3 der Spezifikationen für maschinenlesbare Reisedokumente (MRTD), die dem Identitätsausweis und anderen Ausweisen zugrunde liegen.
1-Seitige Informationsschrift, warum fast alle Dokumente, die von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, ungültig sind.
1-Seitige Informationsschrift, warum fast alle Dokumente, die von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, ungültig sind.
Diese englische Fassung der Informationsschrift Ungültige Dokumente ist zur Verwendung im Ausland vorgesehen.
"Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
6-Seitige Informationsschrift über die Wahrheit von Organspenden.
Wer vermeiden will, dass er bei lebendigen Leib ausgeschlachtet wird, der benötigt einen Organspendeausweis.
4-Seitige PDF-Datei mit Hinweisen zum Ausdrucken von auf idcards.me erstellten Ausweisen (siehe auch FAQ Wo kann ich meinen Ausweis drucken lassen?)
Auf dieses Gesetz nehmen die Informationsschriften Rechtslage Personalausweis und Rechtslage Personalausweis (Kurzfassung) mehrfach Bezug.
Englische Übersetzung des Personalausweisgesetzes (PAuswG)
Ist fast identisch mit dem Personalausweisgesetz (PAuswG) und enthält ähnliche Verstöße (siehe Download Rechtslage Personalausweis)
Englische Übersetzung des Passgesetzes (PaßG)
In diesem Übereinkommen ist in Kapitel IV (Verfahren in Bezug auf die Staatsangehörigkeit), Artikel 10 (Bearbeitung der Anträge) festgelegt, dass Anträge in angemessener Zeit zu bearbeiten sind.
Somit ist es nicht statthaft die Bearbeitung von Anträgen willkürlich abzulehnen.
Wer seine Abstammung nicht bis vor 1914 nachweisen kann, für den gilt dieses StAG der Bundesrepublik Deutschland. Damit bleibt seine Person zwar im Bundesrecht gefangen, jedoch hat er dann einen Nachweis, dass er eine "Staatsangehörigkeit" besitzt und kann sich als natürliche Person (= Mensch) ausweisen (siehe Rechtslage Personalausweis und Rechtsgrundlagen).
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 ist noch immer gültig und die Rechtsgrundlage bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Es liegt auch dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zugrunde (siehe Ausfertigungsdatum dort) und ist am 1. Januar 1914 in Kraft getreten.
Für Vorfahren, die vor dem 1. Januar 1914 geboren wurden, gilt nicht das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, sondern dieses Gesetz vom 1. Juni 1870 (in Kraft getreten am 1. Januar 1871).
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (gilt für Bundesbürger (= Staatenlose), siehe Download Rechtsgrundlagen), kann aber auch von nachgewiesenen Staatsangehörigen in Anspruch genommen werden.
Proklamation von General Dwight D. Eisenhower in welcher festgelegt wird, dass innerhalb der amerikanischen Besatzungszone Verwaltungsgebiete gebildet werden, die von nun an als "Staaten" bezeichnet werden (siehe dazu auch Artikel 133 im Grundgesetz).
SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte). Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung, die nach wie vor in dem noch immer besetzten Deutschen Reich Gültigkeit haben.
Immer noch gültige Haager Landkriegsordnung von 1907. Nachdem das Deutsche Reich noch immer besetzt ist und von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 55 der HLKO verwaltet wird, ist bei uns die HLKO zu beachten.
Noch Fragen, Probleme oder Anregungen?